Waren und Dienstleistungen müssen sicher sein und dürfen die Gesundheit der Konsumenten nicht gefährden. Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind deshalb Unternehmen, die gefährliche Waren und Dienstleistungen verkauft haben, verpflichtet, Konsumentverket, das schwedische Amt für Verbraucherschutz, davon zu unterrichten. Auch einzelne Konsumenten können gefährlich Produkte bei Konsumentverket melden. Weitere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt So werden Meldungen eingereicht. Information über gefährliche Produkte und Dienstleistungen finden Sie auf den Internetseiten von Konsumentverket und der Europäischen Kommission.
Für Konsumenten ist es nicht leicht zu wissen, ob eine Ware oder eine Dienstleistung die gesetzlichen Auflagen erfüllt. Mit der CE-Kennzeichnung verspricht der Hersteller, dass die Ware die geltenden Sicherheitsanforderungen an die Ware erfüllt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Ware von einer Behörde oder einem anderen Kontrollorgan geprüft und genehmigt worden ist. Die CE-Kennzeichnung gilt jedoch nur für bestimmte Produkte, unter anderem für Spielzeug und persönliche Schutzausrüstung. Für viele Produkte gibt es Normen und Vorschriften, die für die Beurteilung der Sicherheit hilfreich sind.
Kleine Dinge wie lose Spielzeugteile können für kleine Kinder gefährlich sein. Sie können in die Lunge geraten und im schlimmsten Fall besteht akute Erstickungsgefahr. Mit Hilfe eines Testzylinders für verschluckbare Kleinteile lässt sich prüfen, ob Kleinteile eine Gefahr für Ihr Kind darstellen. Wenn das Teil ganz in den Zylinder passt, ist es gefährlich für Kleinkinder, weil dann die Gefahr besteht, dass es im Hals steckenbleibt.
Für weitere Informationen in Sicherheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren kommunalen Konsumentenberater. Dieser weiß auch, wie Sie einen Testzylinder bekommen.
Senast granskad: 2010-03-25